Anwältin
Ich bin Irene Sommer, Rechtsanwältin in Berlin-Spandau, Fachanwältin für Sozialrecht. Meine Schwerpunkte sind das Sozialrecht, Vorsorge und Erbrecht, und das Familienrecht. Auf diesen Rechtsgebieten macht mir niemand etwas vor. Ich bin seit 1997 als Anwältin tätig und verfüge damit über viel Erfahrung.
Kann ich Ihnen helfen?
Gern berate ich Sie in deutscher, englischer oder spanischer Sprache. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
Engagiert und fachlich kompetent
Professionelle anwaltliche Arbeit und engagierter Einsatz für Ihre Interessen – das dürfen und sollen Sie von mir erwarten, wenn Sie mir Ihren Fall anvertrauen.
Zum eigenen Anspruch an meine Arbeit gehören außerdem erstklassige juristische Fachkenntnisse. In meinen Rechtsgebieten bilde ich mich laufend fort. Im Sozialrecht habe ich mir zusätzlich das Recht auf die Bezeichnung als Fachanwältin erworben. Die Fachanwaltschaft beruht auf dem Nachweis überdurchschnittlicher Kenntnisse, großer praktischer Erfahrung, eigener Publikationen und umfangreicher Fortbildung.
Auf Augenhöhe
Sie haben das Recht, von mir umfassend, ehrlich und in verständlichen Worten über Ihren Fall informiert zu werden. Nur dann können Sie Ihre Aussichten und die möglichen Vorgehensweisen genau einschätzen. Diesen Anspruch nehme ich sehr ernst. Ich nehme mir Zeit für Sie, bin für Ihre Fragen und Anmerkungen offen und berate Sie auf Ihre Situation bezogen.
Dabei ist es mir wichtig, Fachsprache klar zu erläutern. Als Mandant müssen Sie sich nicht in Fachbegriffe und komplizierte juristische Details einarbeiten. Das ist meine Aufgabe als Anwältin.
Maßstab meiner Arbeit sind Ihre Interessen. Alle wichtigen Entscheidungen treffen Sie, auf Grundlage klarer Informationen: Sie bestimmen darüber, wie wir vorgehen und ob wir nötigenfalls gerichtliche Schritte unternehmen.
Rechtsanwältin und Problemlöserin
Meine Mandanten kommen zu mir, weil sie konkrete Lösungen und zielführende Antworten suchen. Mein Beruf ist es, dafür zu sorgen. Ich kümmere mich darum, dass
- Ihre Argumente Gewicht haben – auch wenn auf der anderen Seite eine große Institution, eine Behörde oder ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung steht.
- Sie Sicherheit gewinnen – etwa wenn aus Ihren Vorstellungen von der Weitergabe des Vermögens ein hieb- und stichfestes Testament werden soll. Oder wenn die Anerkennung Ihres Rentenanspruchs oder die Versorgung Ihres Kindes zukunftsentscheidend sind.
- sich Perspektiven öffnen – beispielsweise durch eine sinnvolle Scheidungs- und Trennungsvereinbarung. Oder weil bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit Ihre Rechtsansprüche auf Leistungen durchgesetzt werden.
Was kann ich für Sie tun?
Als Anwältin verfüge ich über die Mittel des Rechts. Das sind starke Waffen, wie mir mein Berufsalltag immer wieder aufs Neue beweist.
Mit juristischen Mitteln lassen sich komplizierte Fragen regeln, Lösungen durchsetzen und Streitigkeiten beilegen. Und vor allem kann man damit seine Rechte verteidigen, auch gegen große Gegner. Dafür zu sorgen ist der Kern meines Berufs. Und der Grund, warum ich gerne Anwältin bin.
Einige Fakten zu meinem beruflichen Werdegang
Juristische Ausbildung
Studium und juristische Ausbildung habe ich in Berlin und Sachsen-Anhalt durchlaufen. Meine Kenntnisse vertieft und erweitert habe ich an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und durch ein fremdsprachliches Rechtsstudium Spanisch an der Humboldt-Universität, Berlin.
Lehrtätigkeit
seit 2002 Lehrbeauftragte an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin für den Studiengang Soziale Arbeit, Fächer: Verwaltungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Pflegerecht, Heimrecht, Betreuungs- und Unterbringungsrecht.
2005 bis 2006 Lehrbeauftragte an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin für den Studiengang Soziale Arbeit, Fächer: Zivilrecht und Familienrecht.
2006 bis 2007 Fort- und Weiterbildungsseminare für Pflegekräfte im Auftrag des Arbeitgeberverbands Privater Pflege e.V.
Mitarbeit in sozialen Projekten
- 1997/1998 Deutsches Rotes Kreuz Berlin, Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste
- 2003 Verein mujeres de esta tierra e.V.
- 2005 Verein Rechtsambulanz Sozialhilfe e.V.
Publikationen
Aufsätze
Sozialdatenschutz für Ausländer und aufenthaltsrelevante Übermittlungsbefugnisse nach § 71 Abs. 2 SGB X, ZFSH/SGB 2011, S. 140-145
SGb 2017 Nr. 4
Urteilsanmerkung Irene Sommer
Opferentschädigung, Rückwirkende Leistungsgewährung/Herstellungsanspruch
Anmerkung zu BSG Urteil v. 16.03.2016 – B 9 V 6/15 R, Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb) 2017, S. 234-239
Der Eisch Schmidt Verlag bitet den Aufsatz zum Download an.
Lehrbuch
Lehrbuch Sozialverwaltungsrecht
Beltz Juventa Verlag 1. Aufl. 2010 u. 2. Aufl. 2015
Grundlagen der Sozialverwaltung, des Verwaltungshandelns und des Rechtsschutzsystems
Sie können das Buch direkt beim Verlag bestellen.
Kommentare
»Sozialdatenschutz - Persönlichkeitsschutz nach SGB I / SGB X / DS-GVO «, Kommentierung der §§ 68, 70, 71, 74, 74a SGB X, Hrsg. Krahmer, Nomos Verlag 4. Aufl. 2020
»Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe – Lehr- und Praxiskommentar«, Kommentierung der §§ 61-66 SGB XII (Hilfe zur Pflege), Hrsg. Bieritz-Harder/Conradis/Thie, Nomos-Verlag 9. Aufl. 2012 u. 10. Aufl. 2015
»Sozialgesetzbuch I Allgemeiner Teil – Lehr- und Praxiskommentar«, Kommentierung der §§ 9, 28 SGB I (Sozialhilfe), Hrsg. Krahmer, U. / Trenk-Hinterberger P., Nomos-Verlag 3. Aufl. 2014
Fremdsprachen
Spanisch und Englisch