Sozialrecht: Ihr gutes Recht auf Unterstützung durch staatliche Leistungen
Die Gesetze sehen eine Fülle staatlicher Sozialleistungen und Maßnahmen vor: im Fall von Alter und Pflegebedürftigkeit, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Behinderung, für Kinder und Jugendliche, für die Opfer von Unfällen oder Verbrechen, für besondere Lebensphasen wie Studium, Berufsausbildung oder Elternschaft und, und, und.
Dennoch erleben Menschen regelmäßig, dass sie ihre Ansprüche erst einmal durchsetzen müssen. Dabei steht man dann als Einzelner einer Behörde gegenüber, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, einer Berufsgenossenschaft, den Versorgungsämtern, der Krankenkasse oder Pflegekasse, den Jugendämtern, Sozialämtern, Jobcentern, Arbeitsagenturen, Familienkassen, dem BAföG-Amt … Schon allein die Zuständigkeiten und gesetzliche Regelungen sind mehr als kompliziert.
In dieser Situation stehe ich an Ihrer Seite: Als erfahrene Fachanwältin für Sozialrecht setze ich mich konsequent für Sie ein. Es geht darum, dass Ihre sozialen Rechte verwirklicht werden und Ihre Interessen nicht unter die Räder der Bürokratie geraten.
Haben Sie ein Anliegen aus dem Sozialrecht, bei dem Sie Unterstützung benötigen? Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Behinderung, Versorgungsamt, Eingliederungshilfe
Ich kann Ihnen helfen, wenn …
- das LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) oder andere Versorgungsämter Ihren Antrag auf Schwerbehinderung, GdB oder Merkzeichen nicht anerkennen.
- Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit oder Fehlzeiten mit Kündigung droht, oder wenn er bereits gekündigt hat und Sie Kündigungsschutzklage erheben wollen.
- ein Sozialleistungsträger Leistungen zur Teilhabe und Eingliederung verweigert (z.B. Platz in betreuter Wohngruppe, behindertengerechte Ausstattung der Wohnung, behindertengerechtes KFZ).
Für eine erste Einschätzung Ihrer Rechte und Erfolgsaussichten rufen Sie mich gern an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Rente
Bei mir als Fachanwältin für Sozialrecht finden Sie Unterstützung, wenn …
- die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente (Frührente) ablehnt, weil die ärztlichen Gutachter Ihre gesundheitlichen Einschränkungen bestreiten.
- die Rentenversicherung Reha-Maßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (medizinische oder berufliche Rehabilitation) oder Kuren verweigert.
- Sie Beratung zu Leistungen für Hinterbliebene (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente, Halbwaisenrente), zu Einmalzahlungen, zur Altersteilzeit, zur Flexi-Rente oder über die Hinzuverdienstmöglichkeiten benötigen.
- Sie Opfer einer Straftat wurden und soziale Entschädigungsansprüche wie Opferrente oder Entschädigungsrente durchsetzen wollen.
Für eine erste Einschätzung Ihrer rentenrechtlichen Situation rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Berufsgenossenschaft
Als Anwältin weiß ich Rat, wenn …
- Sie einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, und die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die notwendigen Leistungen verweigern.
- wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abgelehnt und Berufsunfähigkeitsrente, Behandlungskosten, Wiedereingliederungs- oder Reha-Maßnahmen nicht bezahlt werden.
- wenn Vorerkrankungen, neu aufgetretene Spätfolgen, die medizinische Beurteilung durch Gutachten oder der Nachweis der beruflichen Gesundheitsbelastung zum Problem werden.
Um Ihren Fall kurz zu schildern, rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Krankenkasse
Ich kämpfe für Ihre Interessen, wenn …
- die Krankenkasse bestimmte Leistungen zur Krankenbehandlung, Operationen, Therapien, Pflege, Heil- oder Hilfsmittel nicht bezahlen will.
- es Schwierigkeiten mit Ihren Beiträgen oder dem Krankengeldanspruch gibt.
Für eine erste Einschätzung Ihrer Rechte und Erfolgsaussichten rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Jugendamt
Lassen Sie sich von mir zu Ihren Rechten beraten, wenn Sie …
- die Eltern von Kindern mit Lernstörungen, seelischer Behinderung oder psychischen Erkrankungen sind und Ihre Ansprüche auf Eingliederungshilfe, Therapie, Familienhilfe, Hilfen zur Erziehung, die Unterbringung in Tagesgruppen oder betreuten Wohngruppen etc. durchsetzen müssen.
- prüfen wollen, ob Bescheide über die Heranziehung zur Kostenbeteiligung oder Unterhaltsleistungen rechtmäßig sind.
- als Pflegeeltern Unterstützung bei der Durchsetzung von Pflegegeldern oder erhöhten Pflegegeldern benötigen oder rechtliche Fragen im Zusammenhang mit den Hilfeplanverfahren haben.
- als freier Jugendhilfeträger Beratung zu Fragen des Zuwendungsrechts, der Kostensatzfinanzierung, den Regelsätzen und Nebenkosten, dem Erhalt von Betriebserlaubnissen, dem Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen oder bei Fragen der Aufsichtspflicht oder den Hilfeplanverfahren benötigen.
Um Ihren Fall kurz zu schildern, rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Pflege
Bei Rechtsfragen rund um die Pflege helfe ich Ihnen, etwa wenn …
- der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Ihren tatsächlichen Pflegebedarf nicht korrekt feststellt und keinen angemessenen Pflegegrad gewährt.
- pflegende Angehörige auf Probleme bei der Auszahlung des Pflegegeldes, der Geltendmachung von Pflegezeit beim Arbeitgeber oder bei der Rentenversicherung stoßen.
- Fragen zur Pflege im Arbeitgebermodell auftauchen.
- Sie als ambulanter oder stationärer Leistungserbringer Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen haben.
Für eine erste Einschätzung Ihrer Rechte und Erfolgsaussichten rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Sozialamt
Als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich die richtige Ansprechpartnerin, wenn …
- Sie Unterhalt für Ihre pflegebedürftigen Eltern bezahlen sollen.
- Sie Grundsicherung bekommen und wissen wollen, wieviel Ersparnisse und Vermögen Sie behalten dürfen oder wie eine Erbschaft oder Schenkung angerechnet werden.
- es um die Kosten für eine Bestattung geht.
Um Ihren Fall kurz zu schildern, rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Arbeitsagentur, Familienkasse, Jobcenter, Berufsausbildung, BAföG-Amt
Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Ämtern, wenn …
- es Schwierigkeiten bei dem Erhalt von Arbeitslosengeld gibt oder Sie eine Sperrzeit bekommen haben.
- Sie ALG II (Hartz IV) bekommen und wissen wollen, wieviel Ersparnisse und Vermögen Sie behalten dürfen oder wie eine Erbschaft oder Schenkung angerechnet werden.
- Kindergeld nicht ausgezahlt oder zurückgefordert wird.
- es Schwierigkeiten gibt bei der (Weiter-)Beantragung von BAföG oder von Berufsausbildungsbeihilfen oder wenn Sie als Eltern im Rahmen des Vorausleistungsverfahrens in Anspruch genommen werden.
Für eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Statusfeststellung
Ich berate Sie, wenn Sie Ihren sozialrechtlichen Status und damit die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen klären lassen wollen, ob als Beschäftigter oder Selbständiger, Arbeitgeber oder Mitarbeiter.
Leistungserbringer
Als Fachanwältin für Sozialrecht gebe ich Antworten auf Fragen von Leistungserbringern (z.B. Heimträger, Pflegedienst, freier Träger, gGmbH, Physio-, Ergo- oder logopädische Praxis) rund um Zulassung oder Vergütung.
Für ein gegenseitiges Kennenlernen rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin.
Wichtig: Fristen einhalten
Egal, ob es um die Renten- oder Krankenversicherung geht, um Leistungen des Versorgungsamts, des Jugendamts oder um die Unfallversicherung: Im Sozialrecht laufen sehr oft Fristen. Deshalb sollten Sie keine Zeit verlieren. Rufen Sie umgehend bei mir an, um sich über die Rechtslage und Ihre Aussichten informieren zu lassen.
Das gilt ganz besonders, wenn Sie einen Bescheid oder einen Widerspruchsbescheid bekommen haben. Nach Fristablauf ist es nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich, gegen einen Bescheid vorzugehen und die eigenen Ansprüche durchzusetzen.