Vorsorge & Erbrecht
Wie Sie heute schon das Morgen regeln.
Ein langes, gesundes und erfülltes Leben in maximaler Selbstbestimmung – wer wünscht sich das nicht? Kaum jemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Alter, mit Krankheit, Gebrechlichkeit oder gar mit dem eigenen Tod. Viele schieben diese zentralen Fragen lange vor sich her, einige wagen sich niemals an sie heran.
Doch es lohnt sich, schon in guten Zeiten Vorsorge für schwierige Zeiten zu treffen und / oder den eigenen Nachlass zu regeln. So haben Sie es selbst in der Hand, Ihre Wünsche, was im Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende geschehen soll, zu realisieren. Vor allem können Sie selbst bestimmen, welche Vertrauensperson(en) im Ernstfall einmal für Sie tätig werden und die Entscheidungen treffen sollen.
Genau das Gleiche gilt für die Regelung Ihres Erbes: Mit einer guten Nachlassplanung und -gestaltung können Sie Ihre persönlichen Vorstellungen verwirklichen, was einmal mit Ihren Vermögenswerten geschehen soll. Außerdem trägt eine sorgfältige Nachlassregelung viel dazu bei, späteren Streit zwischen Ihren Nächsten zu vermeiden.
Als Anwältin kann ich auf über 20jährige Berufserfahrung bei Vorsorge- und Erbschaftsfragen zurückgreifen und berate und vertrete Sie zu allen Themen rund um Vorsorge, Nachlassplanung oder Erbauseinandersetzungen.
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen zum Thema Vorsorge oder Erbrecht und suchen jemanden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht? Dann rufen Sie mich gern an oder vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung.
Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Heimunterbringung
Rat und Unterstützung finden Sie und Ihre Angehörigen bei mir wenn Sie …
- sich informieren wollen, welche staatliche Unterstützung Sie im Fall von Pflegebedürftigkeit, betreutem Wohnen oder Heimunterbringung erwarten können.
- wissen wollen, welche Vermögenswerte Sie selbst für Ihre Pflege einsetzen müssen, was für Ihren Ehepartner verbleibt oder wann eventuell Ihre Kinder zahlen müssen.
- Probleme haben mit den Verträgen, Leistungen oder Abrechnungen von Pflegedienstleistern oder Heimen.
Vereinbaren Sie einen Termin um sich umfassend zu informieren.
Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung
Ich helfe Ihnen, wenn Sie …
- wissen wollen, was Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln und wie Sie ein solches Dokument rechtssicher abfassen können.
- Sorge haben, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine Bankvollmacht missbraucht wird.
- eine gerichtliche Betreuung einrichten oder vermeiden wollen.
- sich informieren wollen, wie Sie als Patient in allen Krankheitsphasen Ihre Autonomie behalten und Ihr Wille durchgesetzt wird.
- ein rechtsverbindliches Dokument aufsetzen wollen über Ihre Vorstellungen von einem würdigen Lebensende und wer diese durchsetzen soll.
Für eine erste Bestandsaufnahme und Abklärung Ihres rechtlichen Bedarfs rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Nachlassplanung, Schenkung, Testament, Vermächtnis, Erbvertrag, Erbschaftssteuerrecht
Ich kann Ihnen helfen, Ihren Nachlass sorgfältig und mit Bedacht zu regeln, zum Beispiel mit ...
- Beratung zur gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge, Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder Testamentsvollstreckung.
- Abfassung rechtssicherer Testamente (z.B. Einzel-, Ehegatten- oder Berliner Testament), Vermächtniseinsetzungen, Schenkungs- oder Erbverträgen.
- Abfassung von rechtssicheren Behindertentestamenten.
- Beratung und Unterstützung bei der Übertragung von Vermögen für wohltätige Zwecke, Immobilienvermögen oder Vermögen im Ausland.
- Beratung und Unterstützung bei der Erbschaftssteuer.
Für vorausschauende Lösungen Ihrer Erbschaftsfragen rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Erbannahme/Erbausschlagung, Testamentsanfechtung, Testier- oder Geschäftsunfähigkeit
Ich berate Sie sorgfältigst, wenn Sie wissen wollen, ...
- ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen, z.B. weil der Nachlass möglicherweise überschuldet ist.
- was zu beachten ist, wenn die Kinder oder der Erblasser Sozialleistungen beziehen oder bezogen haben.
- was zu tun ist, wenn der Verdacht aufkommt, dass der Erblasser sein Testament (oder seine Vorsorgevollmacht) im Zustand der Testier- oder Geschäftsunfähigkeit oder aufgrund von Manipulationen erstellt hat.
Enterbung, Pflichtteil
Bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche stehe ich Ihnen außergerichtlich und gerichtlich kompetent zur Seite, zum Beispiel bei …
- der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
- der Erteilung von Nachlassverzeichnissen.
- der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn der Erblasser große Teile seines Vermögens anderweitig verschenkt hat.
Für eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten rufen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Miterbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Ausgleichsansprüche
Haben Sie zusammen mit mehreren geerbt, helfe ich Ihnen dabei ...
- Vereinbarungen und Regeln zur Handlungs- und Verwaltungsorganisation der Miterbengemeinschaft abzufassen.
- Auskunftsansprüche gegenüber Miterben geltend zu machen oder abzuwehren.
- Nachlassgegenstände zu verwalten oder zu verkaufen.
- den Nachlass ordnungsgemäß abzuwickeln und zu teilen.
- Ausgleichsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, wenn ein Miterbe zu Lebzeiten besondere Leistungen für den Erblasser erbracht hat oder von ihm besonders bedacht wurde.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin wenn Sie frühzeitig Konflikte lösen oder Ansprüche durchsetzen wollen.